Gewinnspiele in Spanien

Promotions in Spanien: rules

In Spanien unterliegen Gewinnspiele einer Kontrolle durch die Dirección General de Ordenación del Juego (ein Verwaltungsorgan des Ministeriums für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen) und werden von Gesetz 13/2011 und der Glücksspielregelung vom 27.05.2011 geregelt. Diese hat alle Vorschriften in Bezug auf Gewinnspiele und Preisausschreiben in einem Text reformiert und vereint. In Spanien unterliegen beliebige Gewinnspiele speziellen steuerlichen Pflichten, sowohl in der Anfangsphase der Werbeaktion als auch zum Zeitpunkt der Übersendung der Preise und die Promoter müssen eine spanische Umsatzsteuernummer besitzen oder das Gewinnspiel von einer Person durchführen lassen, die eine solche besitzt (wie es bei Promosfera der Fall ist).

Promosfera ist auf die Durchführung von Preisausschreiben in Spanien spezialisiert und kann auf ein Team an Experten im Bereich internationaler Werbeaktionen zurückgreifen, zusätzlich zu seiner Zusammenarbeit mit qualifizierten Personen im Bereich der örtlichen Gesetzgebung.

Für alle Unternehmen, die an der Vermarktung von Dienstleistungen oder Produkten in Spanien interessiert sind, stellen wir unsere Unterstützung in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Preisausschreiben
  • Gewinnspiele
  • Kundenbindungsprogramme
  • Kaufanreiz

Einige unserer Dienstleistungen:

  • Machbarkeitsanalyse im Voraus
  • Beratung zum Ablauf der Werbeaktion unter Einhaltung der im jeweiligen Land geltenden Vorschriften
  • Übernahme der Tätigkeiten bei den zuständigen Behörden
  • Prüfung der Kommunikationsmaterialien gemäß der gesetzlichen Vorschriften
  • Steuerliche Beratung in Bezug auf die Werbeaktion
  • Beratung zum Datenschutz

Darüber hinaus bieten wir:

  • Steuerliche Vertretung für Unternehmen ohne Firmensitz in Spanien;
  • Postfach für den Erhalt von Postkarten im Falle traditioneller Preisausschreiben

Ein Gewinnspiele in Spanien organisieren: Wussten Sie, dass…
In Spanien die Steuer für Gewinnspiele mit beliebigen Prämien 10% des Gesamtbetrags der Preise beträgt und, dass, falls der Preis einen Wert von 300 Euro übersteigt, der Promoter die Quellensteuer auf die zugewiesenen Preise bezahlen muss, die so genannte „Einzahlung (ingreso a cuenta)“.